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"Polit-Kriminelle - geschützt durch die Macht der Seilschaften?"
Im Jahre 1987 wurde eine alteingesessene und renommierte Dorstener Firma durch korruptes Verhalten einer
Parlamentarischen Staatssekretärin der seinerzeitigen Bundesregierung mit Unterstützung der Landesregierung
zielgerichtet zerstört.
Die Zerstörung des Unternehmens bewirkte u. a. die Vernichtung zahlreicher Arbeitsplätze
und verursachte großen finanziellen Schaden. Mit Aufklärung der kriminellen Machenschaften befasst sich der
Unterzeichnende seit mehr als 15 Jahren. Die nachweisbare durch mafiose politische Strukturen verursachte
Zerstörung des Unternehmens löste Klärungszusagen höchster Regierungstellen in Bonn aus. Dennoch ist die
Beweisaufnahme zur Klärung der Vorgänge durch ein umfassendes Netzwerk beider großer Volksparteien blockiert worden.
Eine beeinflusste feige Justiz hat ihren Auftrag zur Sachverhaltsaufklärung ebenfalls nicht erfüllt.
Die Petitionsausschüsse des Bundestags und des Landtags NRW sträuben sich zum Schutz der Verantwortungsträger
tätig zu werden.
Die Zerstörung des renommierten Dorstener Unternehmens Fa. Gebr. Döpp ist ein exquisites Lehrstück korrupter
Machenschaften unseres Vorzeige-Rechtsstaates Bundesrepublik. Durch skrupellose nachhaltige politische Einflussnahmen
und letztlich auch durch Feigheit der Justiz hat der Fall Firma Döpp Dimensionen angenommen, die von den politisch
Zuständigen nicht eingeplant waren. Man wollte die aus Rechtsverweigerungen resultierenden Manipulationen mit
Machtwillkür und bewährtem Aussitzen lösen. Der ständige Druck aus ununterbrochenen Klärungsbemühungen zwang die
Verantwortlichen jedoch zu wiederholten Klärungszusagen, die nie eingehalten wurden. Seilschaften und die Netzwerke
politischer Institutionen lavierten sich mit fortgesetzten Verweigerungen in Sackgassen, aus denen man offensichtlich
keinen Ausweg findet. Es ist kaum nachzuvollziehen, dass zuständige politische Institutionen selbst massivste
Beschuldigungen weiterhin aussitzen. Inzwischen hat sich Feigheit breit gemacht. Die Brisanz des Falles Fa. Döpp
ist den Verantwortlichen durchaus bewusst. Diese Netzwerke und Seilschaften sind derart verknüpft, dass alle
bisherigen Klärungsansätze auf politischer Ebene blockiert werden konnten. Die Erwartung und Hoffnung der Polit-Mafia,
dass sich aufgrund des Alters des Unterzeichners eine Klärung im Fall Firma Döpp auf biologischer Ebene erledigen
könnte, entsprechen keinesfalls den Intentionen des Unterzeichners.
Müssen wir uns herrschenden Politikern beugen, die mit Willkür und Seilschaften eigene Rechtsnormen für sich aufstellen?
Gegenwehr ist angesagt.
Die Fakten:
Der Unterzeichner engagiert sich seit seiner Jugend für soziale Aufgaben. Ein sich bereits in den 70er Jahren
abzeichnendes Anspruchsdenken, das den Materialismus förderte und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen veränderte,
veranlasste den Unterzeichnenden, sich mit spezifischen Fragen der Arbeitswelt auseinander zu setzen
(siehe: www.humane-arbeit.de). Im Rahmen dieses Engagements
verwendete er sich 1986 mit persönlicher Einbindung für die Sicherung von Arbeitsplätzen eines Unternehmens mit
100 Beschäftigten, dessen Existenz im Rahmen einer vorübergehenden Auftragsschwäche gefährdet war. Zielsetzung des Vorhabens
war die Arbeitsplatzsicherung und die Umstrukturierung des Unternehmens in eine Firma, in der die Mitarbeiter des
Unternehmens eine 100 %ige Beteiligung übernehmen sollten. Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung fand aufgrund der
selbstlosen Einbindung des Unterzeichners besonderen politischen Zuspruch und wurde zur Sicherung sämtlicher Arbeitsplätze
mit einer Qualifizierungsmaßnahme von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Der finanzielle Aufwand für die Überbrückung
und Vorbereitung der Maßnahme sollte durch einen zugesicherten Erlass von Umsatzsteuer abgedeckt werden. Eine verbindliche
Zusage des Bundesministeriums der Finanzen lag vor.
Mit der Vertragszusage der Handwerkskammer Münster, vertraglich gebundene Trägerin des Vorhabens zur Qualifizierung der
Mitarbeiter, erfüllte die Firma Döpp mit hohem finanziellen Aufwand alle vorgegebenen Erfordernisse. Während bereits die
Schulungsmaßnahmen liefen, widerrief die Handwerkskammer unangekündigt ohne Vorinformation den schriftlich fixierten und
unterzeichnten Qualifizierungsvertrag mit nicht erklärbaren Ausflüchten. Begründung: Die Arbeitsverwaltung, die ihrerseits
die Finanzierung des Vorhabens zugesagt hatte, habe bedauerlicherweise eine einmal gegebene Zusage wieder zurückgenommen.
Diese wehrte sich und beschuldigte ihrerseits die Handwerkskammer Münster, verbindlich zugesicherte Pflichten für das
Vorhaben nicht erfüllt zu haben.
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Agnes Hürland Büning. Sie inszenierte ein skrupelloses infames Ränkespiel. |
Die seinerzeitige Parlamentarische Staatssekretärin Hürland-Büning, Vertraute des vormaligen Bundeskanzlers, die in direktem
Kontakt mit dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Herrn Franke, die Qualifizierungsmaßnahme für die Mitarbeiter mit
politischer Einflussnahme durchgesetzt und aufgrund persönlicher Kontakte die Handwerkskammer Münster als Trägerin
für das Vorhaben bestimmt hatte, zeigte anlässlich des Vertragsbruchs der Handwerkskammer ihr wahres Gesicht. Sie verweigerte
nicht nur ein klärendes Gespräch, sondern sie bewies ihre korrupte Abhängigkeit zur Handwerkskammer Münster, indem sie
jegliche Unterstützung bei der Klärung der Rechtswidrigkeiten und damit zur verbindlichen Zusage der Sicherung der
Arbeitsplätze ohne Begründung ablehnte, obwohl sie selbst die Qualifizierungsmaßnahme mit der Bundesanstalt für Arbeit, der
Handwerkskammer Münster als Trägerin des Vorhabens und den eingebundenen politischen Institutionen eigenständig koordiniert
hatte. Sie inszenierte mit politischem Einfluss und Kontakten zu Bundes- und Landesbehörden ein skrupelloses infames
Ränkespiel, das jeder Beschreibung spottet.
In Seilschaften mit dem seinerzeitigen Hauptgeschäftsführer Schulze-Wierling und ehemaligen Referatsleiter Bourichter, dem
heutigen Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster, wurde ein Lügengebilde um die Vertragsverweigerung aufgebaut,
das derart durchsichtig ist, dass es keiner Beweisaufnahme standhält. Während die Handwerkskammer die Arbeitsverwaltung
fortgesetzt mit Beschuldigungen taktierte, sorgte die Parlamentarische Staatssekretärin mit ihrer Umtriebigkeit für das
Ende des Unternehmens, indem sie in beweisbarer Unrichtigkeit den zuvor durch das Bundesministerium der Finanzen zugesicherten
Erlass der Umsatzsteuer, der weder von den Finanzbehörden widerrufen noch in irgendeiner Weise in Zweifel gestellt war,
plötzlich bestritt. Mit ihren politischen Verbindungen setzte sie es durch, dass wegen rückständiger Umsatzsteuer in Höhe
von DM 900.000,--, die zur Verrechnung mit dem zugesicherten Erlass über einen Zeitraum von 9 Monaten vereinbarungsgemäß
vom Finanzamt gestundet
war, in einer Nacht- und Nebelaktion gepfändet wurde. Die willkürliche Kontenpfändung zwang den Geschäftsführer der Firma Döpp
zur Konkursanmeldung, denn diesbezogene Klärungsbemühungen wurden zielgerichtet blockiert. Da mit den Mitteln des zugesagten
Steuererlasses Kosten für die Qualifizierungsvorbereitungen finanziert worden waren, gab es für die Geschäftsleitung aus
Gründen des Gläubigerschutzes keine Alternativen. Der "kriminelle Akt" vernichtete das Unternehmen und 100 Arbeitsplätze.
Zur Sachverhaltsaufklärung:
Die Bürger der Bundesrepublik haben im Laufe ihres Lebens die Erfahrungen sammeln müssen, dass ein Großteil der von ihnen
gewählten Bundes- und Landtagsabgeordneten nicht unbedingt das bei der Wahl in sie gesetzte Vertrauen erfüllt. Nur wenige
Abgeordnete erkennen, dass sie den Bürgern verpflichtet sind, denen sie die Wahl verdanken. Abgeordnete sind vielfach aus
existentiellen Gründen dazu verdammt, ihrer Partei hörig zu sein. Unabhängig von rhetorischer Begabung führt die
wirtschaftliche Abhängigkeit und auch der Mangel an Sachkompetenz zu einem Sklavendasein in den Parteien.
Es sind nicht wenige Politiker, die das Wort Anstand und Moral nicht verdienen. Praktizierte Verhaltensweisen und
Rücksichtslosigkeit veranlassen sie je nach Bedarf zu korrupten und schließlich auch zu kriminellen Handlungen. Es geht
immer wieder erstrangig um die Sicherung der eigenen Existenz. Je nach Stellenwert und der Position in der Partei werden
selbst strafbare Handlungen politischer Mandatsträger durch Netzwerke und Seilschaften gedeckt. Dabei spielt es offenbar
keine Rolle, ob Bürger dieses Landes durch verantwortungsloses Tun und Lassen Schaden erleiden. Beurteilen Sie bitte
die folgenden Sachdarstellungen. Der Fall der Firma Döpp ist ein Musterbeispiel dessen, was uns droht, wenn wir uns nicht
rücksichtsloser Politwillkür widersetzen.
A) Bemühungen zur Sachverhaltsklärung
- 1987: Die angestrebte Klärung des Vertragsbruchs der Handwerkskammer Münster wurde durch gegenseitige Beschuldigungen
der Handwerkskammer und der Arbeitsverwaltung blockiert. Erbetene klärende gemeinschaftliche Gespräche der
Geschäftsleitung der Firma mit beiden Parteien wurden abgelehnt. Die umtriebige Parlamentarische Staatssekretärin,
die zum Vertragsbruch der Handwerkskammer hätte Stellung beziehen können, verweigerte jegliche Mitwirkung bei den
Klärungsbestrebungen.
- 1987: Die Zusage des Umsatzsteuererlasses wurde in ersten Klärungsbemühungen bestritten. Erst in einer späteren
öffentlichen Anhörung bestätigte die Bundestagsabgeordnete Renate Diemers nach Rücksprache mit dem Finanzministerium
die Erlasszusage, erklärte jedoch ergänzend, dass aufgrund der Verweigerung der Qualifizierungsmaßnahme der Erlass
hätte nicht gewährt werden können. Ein Widerruf bzw. die Nichtgewährung des Erlasses hätte jedoch mit Rechtsmittelfrist
angezeigt werden müssen. Das ist nicht geschehen.
- 1988: Es fand ein erster Prozess gegen die Bundesanstalt für Arbeit deshalb statt, weil die Handwerkskammer Münster
wiederholt die Arbeitsverwaltung beschuldigte, verantwortlich für das Scheitern der Qualifizierungsmaßnahme zu sein: Der
anwaltliche Vertreter der BfA, Herr Rechtsanwalt Witte, bestätigte noch einmal ausdrücklich den verbindlichen Vertrag der
Handwerkskammer und verwies zugleich auf deren eindeutige alleinige Schuldhaftigkeit. Im Vergleich mit der Bundesanstalt
für Arbeit sagte diese dem Anwalt des Unterzeichnenden eine zwischen den Anwälten abgestimmte und vorformulierte Erklärung
zu, die die deutliche Aussage beinhalten sollte, dass der Handwerkskammer die alleinige Verantwortung für das Scheitern
der Qualifizierungsmaßnahme anzulasten sei. Die Klage gegen die BfA wurde vereinbarungsgemäß zurückgenommen. Erst nach
Beendigung des prozessualen Verfahrens widerrief das Landesarbeitsamt NRW den bereits durch die BfA bestätigten Vergleich.
Der Prozessbetrug der Bundesanstalt für Arbeit war eindeutig. Er trug die Handschrift politischer Anweisung.
Aufforderungen zur Rechtswillkür Stellung zu beziehen, selbst die publizierten Beschuldigungen zum Prozessbetrug, wurden
von der Bundesanstalt ignoriert.
- 1991: Publizierung einer vom Unterzeichneten verfassten Tatsachendokumentation unter dem Titel "Rechtsverweigerung und
ihre Folgen": Die Parlamentarische Staatssekretärin verlangte im Wege einer einstweiligen Verfügung die Unterlassung
ausschließlich zweier pauschaler Beschuldigungen ihrer Person. Die Nichterfüllung des Qualifizierungsvertrages sowie der
Umsatzsteuererlasszusage, die zur Zerstörung des Unternehmens geführt hatten, bestritt sie allerdings nicht.
- 1991: Mit persönlichem Schreiben des Präsidenten der Oberfinanzdirektion Münster vom 5. Juni 1991 wurde dem Unterzeichnenden
ein ungewöhnliches Steuermodell angedient, dem er wegen Rechtswidrigkeit eine Absage erteilen musste. Nach persönlicher
Erklärung des Vorstehers seines Wohnsitzfinanzamtes wolle die Landesregierung dem Unterzeichner wegen des erlittenen
Schadens eine goldene Brücke bauen. Das Angebot entsprach einer amtlichen Anstiftung zur Steuerhinterziehung, zu der dann der
Unterzeichner mit diversen Schreiben an das Finanzamt Stellung bezog. Zu dieser ungewöhnlichen Aufforderung der
Landesregierung nahm der Unterzeichnende in einer eidesstattlichen Versicherung Stellung, der von keiner behördlichen und
politischen Dienststelle widersprochen wurde.
- 1995: Ein Politologe verfasste die Broschüre "Der Konkurs der Firma Döpp". Mit Schreiben der Oberfinanzdirektion Münster
an das Finanzamt Gladbeck vom 25.09.1995 verlangte die OFD eine Überprüfung in berufsrechtlicher Hinsicht. Sie vermerkt
in ihrem Schreiben u. a.:
"Es kann nicht hingenommen werden, dass ein renommierter
Steuerberater - auch unter Berücksichtigung seines zuge-
gebenermaßen außergewöhnlichen sozialen Engagements - wider
besseren Wissens öffentlich verbreitet, er verweigere seit
1993 aus Verärgerung die Zahlung seiner Steuern."
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Die Steuerverweigerung des Unterzeichners diente allein dazu, die Klärungsbemühungen in Sachen Döpp zu forcieren. Die
Verweigerung war nicht erfolglos.
- 1995: Klage gegen die Handwerkskammer Münster: Die Gerichte verweigerten eine von den Anwälten wiederholt geforderte
Beweisaufnahme mit der Begründung, dass die Kläger nicht in den Schutzbereich der Firma Döpp einzubeziehen seien. Für
den BGH hatte der Fall keine grundsätzliche Bedeutung. Für eine Abweisung der Klage war der sprichwörtliche Haken
gesucht und gefunden worden, an den man unliebsame Verfahren aufhängt.
- 1999: Klage des Konkursverwalters des Verfahrens Fa. Döpp gegen die Handwerkskammer Münster: Trotz mehrfach geprüfter
Schlüssigkeit der Klagen verweigerten die angerufenen Gerichte beantragte Beweisaufnahmen mit unterschiedlichen
Begründungen. Sie sträubten sich vehement gegen eine Anhörung von Zeugen. Die Verhaltensweise der Gerichte war für
erfahrene Juristen, die sich ausführlich mit dem Fall Döpp auseinandergesetzt hatten, nicht nachvollziehbar. Ein
unbeteiligter Zuhörer stellte anlässlich einer Verhandlung beim OLG Hamm Vergleiche mit der willkürlichen Strafjustiz
der ehemaligen DDR an.
- 2001: Nach Publizierung der kriminellen Machenschaften der ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärin beantragte diese
ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Unterzeichnenden wegen Verleumdung und übler Nachrede. Darüber
hinaus kündigte ihr Anwalt eine Privatklage an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein und verwies
die Anzeigeerstatterin auf den Privatklageweg. Eine Privatklage ist allerdings bisher nicht erhoben worden.
- 2002: Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Ablehnung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit.
B) Verbindliche Klärungszusagen:
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Manfred Carstens. Zeigt Gedächtnislücken und kann sich an Zusagen nicht erinnern. |
1991: Einladung ins Bundesministerium der Finanzen nach Bonn durch Herrn Staatssekretär Manfred Carstens, über den der
zugesicherte Umsatzsteuererlass des Finanzministeriums 1986 veranlasst worden war. Herr Carstens hatte bereits anlässlich
der Kontenpfändung des Finanzamtes Gladbeck bei Döpp seine Hilfe zur Klärung des "Missverständnisses" zugesagt. An die
Zusage konnte er sich allerdings bei späteren anwaltlichen Bemühungen nicht mehr erinnern. Gedächtnislücken sind bei
Politikern nicht ungewöhnlich. Aber auch sein erneutes Versprechen, bei der Klärung des Falles Firma Döpp mitzuwirken,
war nur ein taktisches Manöver. Das zeigte sich später bei einer erneuten Konfrontation mit seinen vormaligen Erklärungen.
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Wolfgang Schäuble. Angst, sich die Finger zu verbrennen? |
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Renate Diemers. Eine Politikerin zeigte Mut und Charakter- stärke |
1992: Kanzleramtsminister Wolfgang Schäuble, der von einem Parteimitglied um seine Unterstützung bei der
Sachverhaltsaufklärung in Sachen Firma Döpp gebeten wurde, versprach, sich um eine Klärung des Falles zu kümmern. Herr
Schäuble hatte sich mit seiner Zusage wahrscheinlich überschätzt. Bei einer Nachfrage verlangte er von seinem
Parteimitglied, tunlichst die Finger von der Sache zu lassen. Der "Fall Ripa/Döpp" sei eine zu brisante Sache.
- 1992: Die Bundestagsabgeordnete Renate Diemers besuchte den Unterzeichnenden in seinem Büro. Sie sicherte ihre Hilfe in
Sachen Döpp zu, klärte in einem Gespräch mit Herrn Manfred Carstens, Parlamentarischer Staatsekretär im
Bundesfinanzministerium, dass der Umsatzsteuererlass der Firma Döpp seinerzeit definitiv zugesichert worden war (siehe zu 2).
Frau Diemers, eine ehemalige Abgeordnete der CDU, hat beispielhaften Mut und Rückgrat bewiesen.
- 1993: Nach Androhung einer Steuerverweigerung des Unterzeichnenden erhielt dieser zum 01.07.1993 eine Einladung ins
Bundeskanzleramt nach Bonn. Herr Dr. Michels, zuständiger Referent, sicherte die restlose Aufklärung des Falles Firma Döpp
zu. Sein Mitarbeiter, Herr Suhr, bestätigte den Rechtsbruch der Bundesregierung und verwies auf geltend zu machende
Schadensersatzansprüche. Herr Michels wurde unangekündigt in Ruhestand versetzt. Anschließend sind sämtliche Anfragen des
Unterzeichnenden mit Ignoranz und Nichtwissen ausgesessen worden.
- 1998: Herr Dr. Wilmers, Referent des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Scharping, erklärte in einem persönlichen Anruf,
dass seine Fraktion die Klärungsbemühungen in Sachen Hürland-Büning unterstütze. Mit Schreiben vom 16. August 1998 meldete
sich Herr Rudolf Scharping persönlich beim Unterzeichnenden. Man würde sich unabhängig von einer Einsetzung des beantragten
parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach der Wahl um eine Sachaufklärung des Falles Fa. Döpp kümmern. Zu diesem
Zeitpunkt war dem Franktionsvorsitzenden nicht bekannt, dass zwischen der CDU-Staatssekretärin und der SPD-Landesregierung
bereits ein Deal existierte, denn die Landesregierung hatte ihrerseits in Verknüpfung mit den Interessen der
Parlamentarischen Staatssekretärin die Firma Döpp mit der Kontenpfändung 1987 in den Tod getrieben. Die SPD-Fraktion blieb
nach der Bundestagswahl stumm.
C) Funktionierende Netzwerke:
Die verfassten Broschüren,
- 1991 die Tatsachendokumentation "Rechtsverweigerung und ihre Folgen"
- 1995 die Dokumentation "Der Konkurs der Firma Döpp"
in denen mit schonungsloser Offenheit die Vertragsbrüche und die gezielte Zerstörung des Unternehmens durch Organe der Bundes-
und Landesregierung zum Ausdruck gebracht werden, wurden den Mitgliedern des Landtages und denen des Bundestages zur Kenntnis
übermittelt. Bestürzung, Verständnis und Ratschläge waren die Reaktionen verständnisvoller Politiker. Zum Mut, gegen den Strom
eigener Parteiinteressen zu schwimmen reichte es allerdings nicht.
Davon zeugen weitere Netzwerke und Seilschaften. Die Mandatsträger waren gegenüber den Parteien zum Gehorsam verpflichtet.
- 1989: Im Auftrage des Betriebsrats des zerstörten Unternehmens wurde der Vorsitzende der IG Metall, Herr Steinkühler, um
Unterstützung bei der Klärung der Rechtsbrüche angeschrieben. Der Justiziar der IG Metall sicherte die Bearbeitung des
Falles Döpp zu. Die Zusage wurde jedoch nicht eingehalten, weil die übersandten Dokumentationen im Hause der Gewerkschaft
plötzlich nicht mehr auffindbar waren. Nach einer erneuten Zusendung der Unterlagen war kein Ansprechpartner mehr vorhanden.
- 1990: Antrag an den Petitionsausschuss des Bundestages mit der Bitte um Klärung der Vertragsverweigerung durch die
Handwerkskammer Münster, die ihrerseits wiederum die Bundesanstalt für Arbeit beschuldigte, eine verbindliche Vertragszusage
gegenüber der Handwerkskammer nicht erfüllt zu haben. Mit einer formalrechtlichen Aussage der Bundesanstalt, die zum
Sachverhalt keine Stellung bezog, wies der Petitionsausschuss den Klärungsantrag ab.
- 2002/2003: Erneute Antragstellungen an die Petitionsausschüsse des Bundestages und des Landtages NRW. Um jegliche Zweifel am
Vertragsbruch der Handwerkskammer Münster und an der willkürlichen Zerstörung des Unternehmens der Firma Gebr. Döpp durch
die Landesregierung aus der Welt zu räumen, haben der Geschäftsführer und der Betriebsratsvorsitzende der ehemaligen Firma
Döpp eidesstattliche Versicherungen zu den Vorgängen in 1986 und 1987 abgegeben. Sowohl der Geschäftsführer als auch der
Betriebsratsvorsitzende waren maßgeblich an den Verhandlungen zur Realisierung des Qualifizierungsvorhabens beteiligt.
Beantragte Vernehmungen der an der Vorbereitung der Maßnahme beteiligten Leiter des hiesigen Arbeitsamtes, die konkrete
Aussagen zu den Vertragsvereinbarungen machen können, wurden von den Petitionsausschüssen abgelehnt. Man begnügte sich
allein mit formalrechtlichen Auskünften einer untergeordneten Stelle der Bundesanstalt für Arbeit, ging nicht auf
Sachdarstellungen ein und ignorierte die eidesstattlichen Versicherungen der ehemaligen Mitarbeiter der zerstörten Firma.
- Die Petitionen wurden sowohl vom Ausschuss des Bundestages als auch von dem des Landtages NRW abgelehnt. Die
Petitionsausschussvorsitzende des Landtages war nach Anfragen schließlich dennoch zu einer persönlichen Anhörung bereit,
die am 19. Februar 2003 in Düsseldorf stattfand. Das Gespräch war eine Farce. Die Ausschussvorsitzende wies eine Klärung der
Vorkommnisse mit der Begründung ab, dass bereits eine Anzahl von erfolglosen Klärungsbemühungen stattgefunden habe. Selbst
die eindeutigen Beweise dafür, dass die Landesregierung mit ihrer Kontenpfändung für die Zerstörung der Firma Döpp die
Hauptverantwortung trage und auch die Nötigung der Landesregierung über die Oberfinanzdirektion Münster zur
Steuerhinterziehung, die ebenfalls landesbezogen sei, brachten die Ausschussvorsitzende nicht von ihrem festgefahrenen
Standpunkt ab. Man hatte offensichtlich Anweisungen zu folgen.
Erst nachdem die Ausschussvorsitzende das Gesprächszimmer verlassen hatte, öffnete sich der Berichterstatter des Ausschusses
und bestätigte auf erneute Hinweise, dass den Verantwortlichen für das Unternehmen übel mitgespielt worden sei. Er sähe schon
die Möglichkeit einer Rechtsaufkärung und würde sich in Kürze diesbezogen mit dem Finanzministerium in Verbindung setzen.
Für eine Rückmeldung sagte er eine Frist von 14 Tagen zu. Die Rückmeldung erfolgte nicht. Ein Vertreter der Hausbank der
Fa. Döpp erinnerte den Berichterstatter nach angemessener Frist an seine Zusage. Erneut ist von ihm eine Rückmeldung innerhalb
von 14 Tagen zugesichert worden. Auch diese Zusage wurde nicht eingehalten. Eine späterhin nochmalige Erinnerung an seine
Versprechen entschuldigte der Berichterstatter mit den bevorstehenden Parlamentsferien. Nach der Parlamentspause versprach
er, diesmal wolle er auf jeden Fall im Sinne seiner Zusagen tätig werden. Er würde sich danach unaufgefordert melden. Dabei
blieb es. Zweifellos gehört das Aussitzen von politisch problembehafteten Fällen ebenfalls zum Repertoire von
Petitonssausschüssen, wenn es darum geht, Interessen und nicht zuletzt kriminelle Verhaltensweisen von Mandatsträgern zu
schützen, obwohl Petitionsausschüsse damit beauftragt sind, die Rechte der Bürger zu sichern.
- In Anbetracht dessen, dass die eidesstattlichen Versicherungen der Mitarbeiter des untergegangenen Unternehmens ignoriert
wurden, sind weitere Beteiligte, die zu den verbindlichen Vertragszusagen Auskünfte erteilen können, gebeten worden,
ihrerseits eidesstattliche Versicherungen zu den rechtswidrigen Vorgängen in Sachen Fa. Döpp abzugeben. Inzwischen liegt
nach Genehmigung des Bürgermeisters der Stadt Dorsten ebenfalls die eidesstattliche Versicherung des Leiters des
Wirtschaftsförderungsamtes vor, der seinerseits versichert, dass ihm im April 1987 anlässlich erfolgter Gespräche mit
Verantwortlichen der Handwerkskammer Münster und den Leitern des hiesigen Arbeitsamtes die definitive Zusage der
Qualifizierungszusage bestätigt worden sei.
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Hartmut Hauschildt. Verpasste er seinen Mitarbeitern einen Maulkorb? |
Auch die Leiter des hiesigen Arbeitsamtes wurden aufgefordert, zu konkreten Fragen im Fall Firma Döpp ihre eidesstattliche
Versicherung abzugeben. Ein diesbezüglicher Antrag wurde jedoch mit Schreiben vom 05.08.2003 vom LtdVDir des Arbeitsamtes
Recklinghausen, Herrn Hauschildt, mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund des Sachverhalts aus den Jahren 1986/87 bei
einem Zeitablauf von 16 bzw.17 Jahren von ihren Mitarbeitern des Arbeitsamtes Dorsten keine Erklärung mehr beizubringen sei,
"die möglicherweise zu rechtlichen Konsequenzen führen könnten." Dieses Argument ist kein Grund für eine Ablehnung der
eidesstattlichen Versicherung der Mitarbeiter.
Die Bundesanstalt für Arbeit darf zur Sachverhaltsklärung der Vorgänge im Fall Döpp die beantragten eidesstattlichen
Versicherungen ihrer Mitarbeiter, die durchgängig an der Vorbereitung der Qualifizierungsmaßnahme mitgewirkt haben, nicht
verweigern. Wenn sich die Arbeitsverwaltung, die ständig über die Klärungsbemühungen in Sachen Fa. Döpp auf dem Laufenden
gehalten wurde, auf die Vergesslichkeit ihrer Mitarbeiter beruft, dann muss sie bereits abgegebene eidesstattlichen
Versicherungen akzeptieren, die zu den verbindlichen Vertragszusagen eindeutig Stellung beziehen.
Der auf politische Anordnung bewirkte Prozessbetrug der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem die Handwerkskammer Münster
geschützt werden soll, bereitet offensichtlich den Verantwortlichen inzwischen nachhaltige Kopfschmerzen. Nach den
eidesstattlichen Versicherungen des Geschäftsführers und des Betriebsratsvorsitzenden des ehemaligen Unternehmens sowie der
entsprechenden notariellen eidesstattlichen Aussage des Leiters des Wirtschaftsförderungsamtes der Stadt Dorsten, der 1987 an
den Vorbereitungen für die Qualifizierungsmaßnahme ebenfalls beteiligt war, dürften auch allerletzte Zweifel an der
verbindlichen Vertragsvereinbarung ausgeräumt sein. Die Zerstörung der Fa. Döpp war eindeutig ein Werk korrupter Politiker,
die nach wie vor geschützt werden sollen. Die Aussagen der Beteiligten und schließlich auch die Verweigerung der beantragten
Beweisaufnahmen bei dem gerichtlichen und außergerichtlichen Bemühen um Klärung der Vorgänge in Sachen Döpp sprechen eine
allzu deutliche Sprache. Die Unehrlichkeit und Feigheit der politischen Institutionen ist unfassbar. Können wir den
Mandatsträgern überhaupt noch vertrauen?
Fazit
Der Fall Firma Döpp wird kein Ausnahmefall sein. Politisch gesteuerte Rechtsbrüche gelangen nur in seltenen Fällen an die
Öffentlichkeit, weil den Geschädigten in der Regel Substanz und Ausdauer fehlen, um Rechte und Schadenersatzansprüche konsequent
durchzusetzen. Politiker nutzen die vermeintlichen Schwächen der Bürger und fühlen sich bewogen, ihr rechtswidriges
Willkürverhalten gestärkt und gesichert durch das politisches Netzwerk fortzusetzen. Dass Moral und Ethik auf der Strecke
bleiben, berührt die Herdenführer der Parteien offenbar nicht. Für sie bedeutet allein Moral das Einhalten der Parteilinie durch
ihre Mandatsträger. In den vergangenen 20 Jahren haben sich gravierende Verwerfungen in der Politwelt aufgetan. Den
Mandatsträgern geht es mehr und mehr um die Sicherung der eigenen Pfründe. Und da sich auch die Bürger dem Materialismus und dem
Anspruchsdenken zugewendet haben, nutzen Politiker die Gelegenheit, das "Wahlvolk" durch kaum einzuhaltende Versprechungen ruhig
zu stellen. Die Unmündigkeit der Bürger hat inzwischen die Grenzen des Zumutbaren erreicht.
Allmählich dämmert es den Bürgern, dass Wohlstand auch in Deutschland nicht gottgegeben ist, sondern hart erarbeitet werden muss.
Diejenigen, die sich mit Leistungsbereitschaft und sozialer Verantwortung bisher verpflichtet gefühlt haben, verlangen, dass in
Zukunft die Karten anders verteilt werden. Das Vertrauen der Bürger zur politischen Kaste ist gegenwärtig auf den 0-Punkt
gesunken. Dennoch werden Vertrauensdefizite von den Parteien ignoriert. Unser Wahlsystem täuscht, weil selbst bei geringer
Wahlbeteiligung die Existenzen und Pfründe der Mandatsträger gesichert bleiben. Sollten bei einer absoluten Verhältniswahl die
Anzahl der Bundestagsmandate und der Landtagsmandate im Umfang der Wahlbeteiligungen besetzt werden, dann würden derzeit 70 bis
80% der Mandatsträger auf ihre lukrativen Jobs verzichten müssen.
Der einsetzende Zerfall der Wirtschaft und der Gesellschaft in Deutschland hat bereits in den 70er Jahren begonnen. Deutliche
Warnungen zukunftsorienter Bürger wurden leichtfertig ignoriert. Politiker, die sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern
bewusst waren, sind jeweils aus den eigenen Reihen eliminiert worden. Die Menschen haben jahrzehntelang denen vertraut, die
politische Eigeninteressen verfolgten. Zukunftsängste wurden verdrängt, solange es allen gut ging. Zweifel der Bürger wurden
stets durch unehrliche Versprechungen nicht fähiger Politiker zerstreut. Die ehemals ehrliche politische Kultur blieb vollständig
auf der Strecke. Diejenigen, die das Wohlstandsangebot der Parteien leichtfertig genutzt haben, sind heute von den Politikern
des Landes enttäuscht und erwarten, dass ihnen ihr Leben weiterhin leicht gemacht wird. Es ist seit Jahrzehnten von unseren
politischen Mandatsträgern versäumt wordern, Grenzen aufzuzeigen. Auch sie selbst haben ihre Grenzen verletzt. Erst heute,
nachdem schwer erabeiteter Wohlstand nach Jahren sich anhäufender politischer Fehlentscheidungen gefährdet ist, wird das
langjährige Versagen unserer politischen Führung transparent. Die Bundesbürger wachen erst allmählich aus ihrem Tiefschlaf
auf. Es ist zwar sehr spät, aber nicht zu spät. Wir dürfen den Politikern die Entscheidungsgewalten nicht mehr allein überlassen.
Die Gestaltung unserer Zukunft bedarf der Mitarbeit aller Bürger.
Es ist eindeutig offensichtlicher Mangel an politischer Weitsicht und versäumtes präventives Handeln, das Deutschland in eine
ernstzunehmende Krise geführt haben. Gegängelte Bürger haben das einfach nicht wahrnehmen wollen. Wir werden Jahrzehnte dazu
benötigen, um den Mangel in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens beheben zu können. Es ist nur ein
gravierendes Beispiel für das Versagen unserer politischen Führung, die auch hier wieder versuchen wird, ihre Verantwortung auf
die Wirtschaft abzuwälzen:
Politische Überheblichkeit und totale Fehleinschätzungen sind Folgen der Verlagerung von hunderttausenden von Arbeitsplätzen mit
ihren Industrieproduktionen ins Ausland. Es ist eine nicht zu bestreitende Tatsache, dass das zur Sicherung unserer Existenzen
notwendige Bruttosozialprodukt nicht allein durch Kapital, mit Dienstleistungen und mit Verwaltungen erwirtschaftet werden kann.
Insbesondere Wertschöpfungen aus Produktionen der Industrie sind zum Erhalt unseres Sozialstaates erforderlich. Diese
Arbeitsplätze muss unser Land zurück gewinnen. Dazu bedarf es persönlicher Verzichte und größter Arbeitsbereitschaft, um in
Konsens aller gesellschaftlicher Gruppierungen Versäumtes aufzuarbeiten.
Tatsachen lassen sich nicht mehr kaschieren. Wir stehen vor gefährlichen Entwicklungen in Deutschland. Der fortschreitende
Zerfall der mittelständischen Wirtschaft durch ruinösen Wettbewerb und der daraus resultierenden wachsenden Anzahl von
Insolvenzen verbunden mit dem Verlust von Arbeitsplätzen führt zu katastrophalen Verhältnissen, die mit politischen Entscheidungen
allein nicht zu beheben sind. Arbeitslosigkeit und sozialer Notstand werden in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft zu
spüren sein. Diese Defizite lassen sich nur durch gemeinschaftliche Aktivitäten aller Bürger aufarbeiten.
Aktivitäten unserer Politiker, sind den täglichen Medien zu entnehmen. Der einzelne Bürger wird erschreckend feststellen müssen,
dass ständig neue Zukunftskonzepte entwickelt werden, die nur für wenige "Augenblicke" Bestand haben. Parteipolitische Interessen
und nicht zuletzt Profilierungssucht führen zu Auswüchsen, die wir nicht mehr hinnehmen können. Wenn die politische Führungsklasse
in Berlin und in den Bundesländern ernsthaft beabsichtigt, Bürger in Deutschland zu Verzichten zu motivieren, dann muss sie
Vorbild sein und sich selbst in die Masse der Menschen eingliedern, von denen politisch strukturierte Verzichte gefordert
und verlangt werden. Damit wären politische Mandatsträger ebenfalls verpflichtet, von ihren Pfründen und übermäßigen Versorgungen
Abstriche machen. Um das zu erreichen, müssen die bereits konstituierten Bürgerinitiativen tätig werden, mit denen wir Bürger
den Politikern den Unmut über ihre Politik vermitteln können. Vielleicht sind wir gezwungen, auf die Straße zu gehen. Es werden
nicht wenige sein, die mitgehen.
Zum Abschluss:
Was den Fall Firma Döpp betrifft, ist das Verhalten der Politiker typisch für die Arroganz und Willkür, mit der man gegenwärtig
die Menschen in Deutschland in Schach halten will. Wo sind denn die Politiker, die sich für die Interessen ihrer Wähler
einsetzen? Der Unterzeichnende, und das sollten die Verantwortlichen noch einmal zur Kenntnis nehmen, wird in Konsens mit
den wenigen verantwortungsbewussten Politikern weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen um die kriminellen Machenschaften, die zur
Zerstörung des renommierten Unternehmens und damit zur Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt haben, aufzudecken.
Es ist nicht nur der Kreis derjenigen, der mit größter Rücksichtslosigkeit das Unternehmen und damit Existenzen zerstört und
gefährdet hat. Auch diejenigen Politiker, die über Jahre mit ihrer Macht und ihren Verbindungen alle rechtswidrigen Mittel
ausgeschöpft haben, um eine Klärung des Falles Döpp zu verhindern, sind zur Verantwortung zu ziehen. Das Verhalten der
zuständigen Institutionen bei den Klärungsbemühungen zeugt von großer Rücksichtslosigkeit widrigster Art. Der Unterzeichnende
empfindet die Manipulationen unserer Mandatsträger als Verbrechen. Die Dokumentationen im Fall Döpp sind lückenlos. Allen
Beschuldigungen liegt entsprechendes Beweismaterial zugrunde. Zeugen der öffentlichen Hand stehen bereit, zu den Vorgängen in
Sachen Fa. Döpp ihre Aussagen zu machen. Die Verantwortlichen, insbesondere diejenigen Politiker, die die Zerstörung des
Unternehmens und die Vernichtung der Arbeitsplätze inszeniert haben, sollen sich endlich stellen. Die Verantwortlichen haben
auch die Möglichkeit, ihrerseits den Unterzeichnenden zu verklagen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Meute derjenigen,
die über Jahre das Recht mit Willkür gebeugt haben, feige ist und keinen Mut hat, sich zu stellen.
Es ist bedenklich, dass uns politische Verantwortungsträger mitregieren, denen jegliche Moral abhanden gekommen ist.
Es ist an der Zeit, dass politischer Willkür Grenzen aufgezeigt werden.
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| Horst Ripa. |
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Über die weiteren Entwicklungen in Sachen Firma Döpp werde ich die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informieren.
Der Unterzeichner hat mit Schreiben vom 30. Mai 2004 dem Finanzministerium NRW die Verweigerung seiner persönlichen steuerlichen Verpflichtungen erklärt.
Horst Ripa
Dorsten, im November 2003
R 03135c
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